Es hat einen Grund, dass GastgeberInnen von You and a View nur maximal drei Stellplätze auf dem Grundstück vermieten können. Denn so fallen sie nicht unter die länderübergreifende Definition von Camping- und Zeltplätzen. Bedeutet für die GastgeberInnen, dass es sich nicht um “bauliche Anlagen” handelt, für die eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich ist. Wichtig ist natürlich, dass die angebotenen Stellflächen nicht in Natur-, Landschaftsschutzgebieten, FFH-Zonen, Biosphären etc. liegen.
You and a View empfiehlt allen GastgeberInnen sich zunächst bei der zuständigen Gemeinde zu informieren. Denn leider gibt es keine allumfassende und gültige Regelung für das ganze Land. Die Campingverordnung listet die jeweiligen Regelungen pro Bundesland auf. You and a View stellt GastgeberInnen gerne im Folgenden die offizielle Quelle der zuständigen Behörde zur Verfügung.